Allgemeine Geschäftsbedingungen
§
1 Allgemeines - Geltungsbereich 1. Die Geschaeftsbedingungen gelten für alle gegenwaertigen und zukuenftigen Geschaeftsbeziehungen der Vertragspartner. 2. Unternehmer im Sinn der Geschaeftsbedingungen sind natuerliche oder juristische Personen oder geschaeftsfaehige Personen, mit denen in Geschaeftsbeziehung getreten wird, die in Ausuebung einer gewerblichen oder selbstaendigen beruflichen Taetigkeit handeln. Kaufmann im Sinne der Geschaeftsbedingungen ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt, es sei denn, dass dieses Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmaennischer Weise eingerichteten Geschaeftsbetrieb nicht erfordert. 3. Abweichende, entgegenstehende oder ergaenzende Allgemeine Geschaetsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, deren Geltung wird ausdruecklich schriftlich zugestimmt. § 2 Vertragsschluss 1. Unsere Angebote sind freibleibend – Zwischen-verkauf vorbehalten - netto zzgl. gesetzlicher MwSt. ab Lager München unverpackt und unversichert und erlöschen 45 Tage nach dem Datum des Angebots. Für Leder gilt: nachdem es sich um Naturprodukte handelt, geben unsere Angebote Zirkamengen an, da erst bei Lieferung das genaue Maß feststellbar ist, wobei Änderungen in form, Farbe und/oder Gewicht, Menge im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten bleiben. Für die übrigen Waren, soweit es sich nicht um ein Naturprodukt handelt, entsprechen die Bestellungen dem Angebot nach Artikelnummer (n). 2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Unternehmer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzuneh- men. Die Annahme wird schriftlich erklärt. 3. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Sie kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden. 4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, daß die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Unternehmer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine etwaig erbrachte Gegenleistung wird zurückerstattet. § 3 Eigentumsvorbehalt 1. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. 2. Der Unternehmer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Erhaltungs- und Wartungsarbeiten notwendig sind, hat der Unternehmer diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. 3. Der Unternehmer ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Fall einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Die Adresse des Dritten oder eines sonstigen Schädigers ist uns unverzüglich ausreichend bekanntzugeben. Einen Besitz-wechsel oder Ortswechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Unternehmer unverzüglich anzuzeigen. 4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Unternehmers einer Pflicht nach Ziff. 2 und 3 dieser Bestimmung, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffern. 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. 5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Die genaue Adresse des Erwerbers sowie des Grundes und des Preises der Veräußerung sind uns sofort bekanntzugeben. Nach der Abtretung bleibt der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. 6. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt bei Vermischung der Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen. § 4 Vergütung 1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Er versteht sich ab Lager München, netto zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich der Verpackungskosten unfrei und unversichert. Für Leder und Textilien gilt: bei Sonderanfertigungen, die abweichend vom Sortiment vereinbart werden, sind 50% des Nettopreises zzgl. Der gesetzlichen Mehrwertsteuer sofort nach der Vereinbarung zu entrichten. Der Unternehmer kann den Kaufpreis nur in Absprache mit uns per Vorkasse, Nachnahme, Überweisung, Kreditkarte oder bar bezahlen. 2. Der Unternehmer verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu bezahlen. Die Zahlung ist dann erfolgt, wenn wir über den Betrag in voller Höhe ohne Einschränkung verfügen können. Nach Fristablauf kommt der Unternehmer In Zahlungsverzug. Bel Zahlungsverzug sowie bei sonstigen begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Unternehmers sind wir - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, für noch nicht durchgeführte Lieferungen oder Leistungen Vorauszahlung zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. 3. Der Unternehmer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns schriftlich anerkannt wurden. Der Unternehmer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Wir sind berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung - auch durch Bürgschaft abzuwenden. § 5 Gefahrübergang 1. Beim Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Käufer über. 2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. § 6 Gewährleistung 1 a) Für Leder gilt: Beim Kauf durch einen Unternehmer leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Leder ist ein Naturprodukt, bei dem Haut- und Narbenschäden keine vertragliche Haftung begründen. Toleranzen in Qualität und Farbe sind innerhalb der fachgerechten Grenzen zulässig und begründen keine vertragliche Pflichtverletzung. Es gelten unsere Messungen, Abweichungen (Minder- oder Überlieferung) bis ca. 10% sind zulässig. b) Für übrigen Produkte gilt: Beim Kauf durch einen Unternehmer leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. c) Für beide Warengruppen gilt: Bei Produkten im Wert bis einschließlich netto EUR 300 kann der Unternehmer zunächst nur Ersatzlieferung verlangen. Übersteigt der Wert der Kaufsache netto EUR 300, steht uns binnen angemessener Zeit zunächst ein Nachbesserungsversuch zu. Als angemessen gilt eine Nachbesserungsfrist von 20 Werktagen. Ist die Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar, erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung. 2. Beim Kauf durch einen Unternehmer leisten wir für Mangel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Produkten im Wert unter EUR 150,00 kann der Unternehmer zunächst nur Ersatzlieferung verlangen. Übersteigt der Wert der Kaufsache EUR 150,00, steht uns binnen angemessener Zeit zunächst ein Nachbesserungsversuch zu. Als angemessen gilt eine Nachbesserungsfrist von 20 Werktagen. Ist die Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar, erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung. 3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Unternehmer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. 4. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels undfür die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 5. Wählt der Unternehmer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Bei der Rücksendung durch den Unternehmer ist, um Beschädigungen zu vermeiden, die gleiche Verpackungsform wie bei der Versendung an ihn zu verwenden. Wählt der Unternehmer nach gescheiterte Nacherfüllung Schadensersatz, so verbleibt die Ware bei ihm wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. 6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Unternehme den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. (Ziff. 3 diese Bestimmung). 7. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung. Unsere Produktangaben und Darstellungen sind Beschreibungen oder Kennzeichnungen. Aus ihnen können besondere Rechte nur abgeleitet werden, wenn wir deren Verbindlichkeit ausdrücklich garantiert haben 8. Garantien im Rechtssinne erhält der Unternehmer durch uns nicht § 7 Ansichtssendung Der Besteller einer Ansichtssendung haftet für die Mängel freie und kostenfreie Rückgabe binnen 8 Tagen seit Absendung der Sendung durch den Verkäufer an ihn. Er hat entsprechend § 6 Ziff. 4 die gleiche Verpackungsform wie bei der Sendung an ihn zu verwenden. Die Haftung für einen Verstoß gegen diese Verpflichtung erstreckt sich im Normal fall auf den Verkaufspreis der Ware zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie die mit der Versendung im Zusammenhang stehenden Kosten des Verkäufers Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleib vorbehalten. § 8 Haftungsbeschränkungen 1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen. unmittelbaren Durchschnittsschaden Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. 2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Unternehmers aus Produkthaftung. 3. Schadensersatzansprüche des Unternehmers wegen eines Mangels verjähren nach 1 Jahr nach Ablieferung der Ware. § 9 Höhere Gewalt Arbeitskräfte-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streiks. Aussperrungen, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen Embargos, Boykotte und andere Fälle höherer Gewalt befreien für die Dauer der Störung und im Umfang Ihre Wirkung die davon betroffene Partei von der Verpflichtung zu Lieferung bzw. Abnahme. § 10 Schlussbestimmungen 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 2. lst der Unternehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dies gilt auch für Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse, dasselbe gilt wenn der Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind 3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Unternehmer einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. § 11 Besondere Hinweise 1. Hinweise des Käufers auf mit uns bestehende Geschäftsbeziehungen zu Werbezwecken bedürfen unsere ausdrücklichen Zustimmung. 2. Mit der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden Rechte zur Verarbeitung personenbezogener Daten gestärkt. Hinterlegte Firmen- sowie personenbezogene Daten (wie z.B. Name, Adresse, Telefonnummer, Faxnummer, ggf. Bankverbindungsdaten, E-Mail-Adresse, Ansprechpartner, div. Informationen aus Messekontakten sowie u.a. aus öffentlich zugänglichen Daten über Internet von Homepage etc. …), die für die allgemeine Geschäftsverbindung (wie z.B. Entgegennahme/Ausführung von Aufträgen, Anfragen, Versand, Übermittlung von Angeboten, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Rechnungen etc. sowohl mündlich, als auch schriftlicher Art, zur Weitergabe an Paketdienstleister und Speditionen für Versand oder Abholung, zur Planung von Kundenbesuche, Versand von Messeeinladungen) mit der Willi Kirsch GmbH Handelskontor bzw. welche für die Durchführung der Auftragsbearbeitung benötigt werden, werden von der Willi Kirsch Handelskontor genutzt und im firmenbezogenem Warenwirtschaftssystem, Adressbuch E-Mail Programm sowie vereinzelt auf Smartphones und den dazugehörigen Kommunikations-Apps für die Dauer der Zusammenarbeit gespeichert. Einwilligungserklärung – Widerruf Sollte dies nicht gewünscht sein, kann jederzeit schriftlich ein Widerruf per E-Mail an service@willi-kirsch.de oder per Fax: +49 (0) 89 – 655212 an die Willi Kirsch GmbH Handelskontor gerichtet werden. Zudem sind Geschäftspartner selbstverständlich berechtigt, Auskunft der bei uns über gespeicherten Daten zu beantragen, sowie bei Unstimmigkeiten der Daten die Berichtigung oder auch das Löschen der Daten zu fordern. Nach Erhalt des Wiederrufs werden betreffende Daten nicht mehr genutzt bzw, gelöscht. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden gewahrt und dann gelöscht. In der Zeit zwischen Beendigung der Zusammenarbeit und der Löschung wird die Verarbeitung dieser Daten eingeschränkt. 3. Eine Weitergabe personenbezogener Kontaktdaten an unbeteiligte Dritte ist nicht im Sinne der Willi Kirsch GmbH Handelskontor, findet somit nicht statt und ist auch nicht geplant. Stand: 09/2018 |